88. Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
kontrolliert die Regierung.
Erläuterung
Obwohl die „Opposition“ kein verfassungsrechtlich eigenständiges Organ ist, erfüllt sie im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes eine zentrale Kontrollfunktion gegenüber der Regierung. Ihre Rechte stützen sich auf die Parlamentsverantwortlichkeit der Exekutive (Art. 20 Abs. 2 GG) und auf spezifische Kontrollinstrumente, etwa Kleine/Große Anfragen, Untersuchungsausschüsse mit Minderheitenrecht eines Viertels (Art. 44 GG) sowie das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG). Demgegenüber bestimmt sie weder die Ernennung der Bundesministerinnen und Bundesminister (Art. 64 GG) noch die Zusammensetzung des Bundesrates, der aus Mitgliedern der Landesregierungen besteht (Art. 51 GG), noch die Auswahl der Regierungschefinnen und -chefs der Länder, die von den Landtagen gewählt werden. Durch Haushaltskontrolle und öffentliche Debatte gewährleistet die Opposition Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.