94. Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 16
  2. 18
  3. 21
  4. 23

Richtige Antwort

18

Erläuterung

Die richtige Antwort ist 18 Jahre. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen ist unmittelbar in Art. 38 Abs. 2 GG festgelegt und wird in § 12 BWahlG konkretisiert; es wurde 1970 durch Verfassungsänderung von 21 auf 18 gesenkt und erstmals bei der Bundestagswahl 1972 angewandt. Diese altersbezogene Schranke steht im Einklang mit dem Demokratieprinzip und den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG (Allgemeinheit, Gleichheit, Freiheit, Unmittelbarkeit, Geheimheit) als objektive Begrenzung der Wahlreife. Hinweis: Für Europawahlen und in mehreren Ländern auf kommunaler bzw. teils auch Landesebene gilt teils das Wahlalter 16, jedoch nicht für den Bundestag.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.