93. Je mehr „Zweitstimmen“ eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
1. mehr Sitze erhält die Partei im Parlament.
Erläuterung
Im personalisierten Verhältniswahlrecht des Bundes (Art. 38 GG; Bundeswahlgesetz) bestimmt die „Zweitstimme“ die proportionale Sitzverteilung der Parteien nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, sofern die 5-Prozent-Klausel oder die Grundmandatsklausel erfüllt ist. Die „Erststimme“ entscheidet nur über die Direktmandate in den Wahlkreisen; die Gesamtzahl der Sitze einer Partei richtet sich jedoch nach ihrem Zweitstimmenanteil, ausgeglichen durch Überhang- und Ausgleichsmandate zur Wahrung der Wahlrechtsgrundsätze. Diese Ordnung reagiert auf die Zersplitterung der Weimarer Republik und wurde durch die Rechtsprechung des BVerfG (u. a. zum negativen Stimmgewicht) sowie jüngste Wahlrechtsreformen fortentwickelt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.