14. Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
meine Meinung im Internet äußern kann.
Erläuterung
Art. 5 GG schützt auch Meinungsäußerungen im Internet und Kritik an der Regierung. Beleidigungen und das öffentliche Verwenden verbotener Kennzeichen können dagegen strafbar sein.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.