14. Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …

Antwortmöglichkeiten

  1. Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
  2. meine Meinung im Internet äußern kann.
  3. Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
  4. meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

Richtige Antwort

meine Meinung im Internet äußern kann.

Erläuterung

Art. 5 GG schützt auch Meinungsäußerungen im Internet und Kritik an der Regierung. Beleidigungen und das öffentliche Verwenden verbotener Kennzeichen können dagegen strafbar sein.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.