13. Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für…
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
2. alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Erläuterung
Richtig ist Antwort 2: Als Opposition gelten im Bundestag alle Abgeordneten, die nicht den die Bundesregierung tragenden Parteien angehören. Ihre verfassungsrechtliche Funktion ist die Kontrolle der Regierung; dafür garantieren Grundgesetz und einfaches Recht Minderheitenrechte, etwa Untersuchungsausschüsse (Art. 44 GG) sowie Informations- und Beteiligungsrechte nach der Geschäftsordnung des Bundestages. Auch die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle durch ein Drittel der Abgeordneten (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 BVerfGG) stärkt die parlamentarische Opposition. Die 5%-Hürde (§ 6 BWahlG) betrifft die Wahleinziehung von Parteien, definiert aber nicht die Opposition; die größte Fraktion muss zudem nicht Regierungsfraktion sein, während das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) Kontrolle mit Regierungsstabilität verbindet.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.