15. Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Zwangsarbeit
Erläuterung
Das Grundgesetz schützt in Art. 12 Abs. 1 die Berufsfreiheit und untersagt in Art. 12 Abs. 2–3 Zwangsarbeit, nur eng begrenzt zulässig im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht sowie bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung. Militärdienst ist ausdrücklich nicht verboten; Art. 12a GG erlaubte die Wehrpflicht (bis zu ihrer Aussetzung 2011) und wird durch das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Art. 4 Abs. 3 GG) ergänzt. Arbeit im Ausland ist grundrechtlich nicht untersagt und fällt in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie – unionsrechtlich – der Freizügigkeit. Die Verbotsnormen korrespondieren zudem mit Art. 4 EMRK und ILO-Übereinkommen gegen Zwangsarbeit.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.