317. Die Landeshauptstadt von Bayern heißt ...
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
München
Erläuterung
Die Landeshauptstadt des Freistaats Bayern ist München; sie ist Sitz der Bayerischen Staatsregierung und des Landtags (Maximilianeum). Der Begriff „Landeshauptstadt“ ist eine verwaltungsrechtliche Bezeichnung des jeweiligen Landesrechts und fügt sich in die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie die Garantie kommunaler Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ein. Historisch ist München als Residenzstadt der Wittelsbacher, als Schauplatz der Revolution von 1918/19 und des Hitler-Ludendorff-Putsches von 1923, aber auch als Ort der demokratischen Neugründung nach 1945 und der Annahme der Bayerischen Verfassung 1946 bedeutsam. Damit verbinden sich politische Zentralfunktionen des Landes mit einer vielschichtigen historischen Prägung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.