316. Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?

Antwortmöglichkeiten

  1. beim Ordnungsamt der Gemeinde
  2. bei der Landeszentrale für politische Bildung
  3. bei der Verbraucherzentrale
  4. bei den Kirchen

Richtige Antwort

bei der Landeszentrale für politische Bildung

Erläuterung

Zuständig für staatsbürgerliche Information ist in den Ländern die Landeszentrale für politische Bildung; in Bayern die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Sie arbeitet überparteilich und weltanschaulich offen auf der Grundlage des Beutelsbacher Konsenses (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Schülerorientierung) und dient der Verwirklichung des Demokratieprinzips (Art. 20 GG) sowie der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Historisch knüpft sie an die nach 1945 institutionalisierte politische Bildung an, die aus der Erfahrung der NS-Diktatur die Mündigkeit der Bürger fördern soll. Ordnungsamt, Verbraucherzentrale oder Kirchen können zwar beraten bzw. Stellung beziehen, sind jedoch keine staatlich beauftragten, neutralen Stellen für politische Bildung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.