340. Welchen Minister / welche Ministerin hat Brandenburg nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz liegt die Führung der auswärtigen Beziehungen beim Bund (Art. 32 GG); die „auswärtigen Angelegenheiten“ gehören zudem zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG). Länder dürfen völkerrechtliche Verträge nur innerhalb ihrer Zuständigkeiten und mit Zustimmung der Bundesregierung schließen, weshalb es in den Ländern keine Außenminister gibt; teils bestehen jedoch Europa‑Ressorts oder Bevollmächtigte beim Bund. Brandenburg verfügt daher über Ressorts wie Inneres, Finanzen und Justiz, aber über kein Landesministerium für auswärtige Angelegenheiten.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.