339. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Brandenburg?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erläuterung
Als Flächenland wird Brandenburg von einem Ministerpräsidenten bzw. einer Ministerpräsidentin regiert; der Regierungschef wird vom Landtag gewählt und leitet die Landesregierung. Diese Bezeichnung ist in der deutschen Staatsrechtsdogmatik seit der Weimarer Zeit und erneut seit 1946/49 etabliert; der Terminus „Premierminister“ gehört nicht zur deutschen verfassungsrechtlichen Terminologie. Das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG sichert eine im Kern gleichartige, aber föderal eigenständige Landesverfassung, in der die Exekutive vom Ministerpräsidenten geführt und gegenüber dem Landtag verantwortlich ist. Ausnahmen bilden die Stadtstaaten (Berlin: Regierender Bürgermeister; Hamburg: Erster Bürgermeister; Bremen: Präsident des Senats).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.