35. Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?

Antwortmöglichkeiten

  1. Kirchensteuern
  2. Sozialabgaben
  3. Spendengeldern
  4. Vereinsbeiträgen

Richtige Antwort

Sozialabgaben

Erläuterung

Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zur Absicherung zentraler Lebensrisiken. Die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) wird überwiegend durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – Sozialabgaben – im Umlageverfahren finanziert und in Selbstverwaltung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) organisiert. Der Bund gewährt zwar Steuerzuschüsse, insbesondere an Renten- und Krankenversicherung, doch Kirchensteuern, Spenden oder Vereinsbeiträge sind rechtlich keine Finanzierungsquellen der Sozialversicherung. Leitend sind Solidarität und eine weitgehend paritätische Lastverteilung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.