350. Welchen Senator / welche Senatorin hat Bremen nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Erläuterung
Im deutschen Bundesstaat sind die auswärtigen Angelegenheiten ausschließliche Bundeskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG); zudem regelt Art. 32 GG, dass die Pflege der auswärtigen Beziehungen dem Bund obliegt und die Länder nur mit Zustimmung des Bundes tätig werden können. Daher führt der Senat der Freien Hansestadt Bremen keine Ressortbezeichnung „Außenbeziehungen“; europäische Belange sind regelmäßig in anderen Ressorts (etwa Wirtschaft/Europa) verankert. Demgegenüber gehören Innere Angelegenheiten, Justizverwaltung und Finanzen zu klassischen Landesaufgaben und werden durch entsprechende Senatorinnen/Senatoren wahrgenommen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.