353. Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
5
Erläuterung
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wird regulär für fünf Jahre gewählt; dies folgt aus der hamburgischen Verfassung, die die zuvor vierjährige Wahlperiode in den 2010er Jahren verlängerte. Art. 28 Abs. 1 GG überlässt den Ländern die Festlegung der Dauer der Wahlperiode, verlangt aber eine demokratische, repräsentative Ordnung und die Wahlrechtsgrundsätze. Als Stadtstaat vereint Hamburg Landes- und kommunale Funktionen; die Bürgerschaft ist Gesetzgeber und wählt den Ersten Bürgermeister. Eine vorzeitige Auflösung mit Neuwahlen ist nur unter eng umgrenzten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.