354. Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

16

Erläuterung

In Hamburg liegt das aktive Wahlalter für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen bei 16 Jahren; das passive Wahlrecht beginnt in der Regel mit 18. Die Festlegung des Wahlalters für Kommunalwahlen fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und steht im Einklang mit Art. 28 Abs. 1 GG, der die Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) vorgibt. Als Stadtstaat kennt Hamburg keine Gemeinden; die Bezirksversammlungen bilden die Ebene der örtlichen Selbstverwaltung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG. Das abgesenkte Wahlalter stärkt die politische Teilhabe Jugendlicher und ist unionsrechtlich unbedenklich; auch Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz dürfen an diesen Kommunalwahlen teilnehmen.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.