377. Die Landeshauptstadt des Saarlandes heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Saarbrücken
Erläuterung
In der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) ist die Landeshauptstadt der Sitz der obersten Landesorgane – insbesondere der Landesregierung, des Landtages und regelmäßig des Verfassungsgerichts. Saarbrücken erfüllt diese Rolle für das Saarland und war bereits während des Völkerbundsmandats sowie der anschließenden französischen Verwaltung das zentrale Verwaltungszentrum. Seine Hauptstadtfunktion steht im Kontext der „Saarfrage“ (Volksabstimmung 1935; Referendum über das Saarstatut 1955) und des Beitritts des Saarlandes zur Bundesrepublik am 1. Januar 1957. Zugleich symbolisiert die Stadt die deutsch-französische Versöhnung und die Grenzregion SaarLorLux im Sinne der europarechtlichen Öffnung des Art. 23 GG.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.