400. Welchen Minister / welche Ministerin hat Niedersachsen nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
In den Ländern existiert kein Außenminister, weil die auswärtigen Angelegenheiten gemäß Art. 32 Grundgesetz (GG) grundsätzlich Sache des Bundes sind; die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Auswärtiges folgt zudem aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG. Die Länder können zwar mit Zustimmung der Bundesregierung in ihren Zuständigkeitsbereichen Beziehungen zu auswärtigen Staaten pflegen, begründen dafür aber keine eigenen Außenministerien. Dagegen sind Justiz-, Finanz- und Innenressorts klassische Landesministerien, die sich aus der Eigenstaatlichkeit der Länder (Art. 30, 70 GG) und der Organisation der Landesregierungen, etwa in Niedersachsen, ergeben.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.