410. Welchen Minister / welche Ministerin hat Nordrhein-Westfalen nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
2. Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Nach Art. 32 Abs. 1 GG führt der Bund die auswärtigen Beziehungen; die Länder können nach Art. 32 Abs. 3 GG nur mit Zustimmung der Bundesregierung und nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten völkerrechtliche Verträge schließen. Die Gesetzgebung über auswärtige Angelegenheiten ist zudem ausschließliche Bundeskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG). Daher haben die Länder kein Außenministerium und keinen Außenminister; stattdessen bündeln sie Europapolitik und bundesstaatliche Koordination häufig in der Staatskanzlei oder in einem Ressort für Bundes- und Europaangelegenheiten. Nordrhein-Westfalen verfügt demgegenüber über Ministerien für Justiz, Finanzen und Inneres, die zu den klassischen Länderaufgaben zählen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.