409. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Nordrhein-Westfalen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Erster Minister / Erste Ministerin
  2. Premierminister / Premierministerin
  3. Bürgermeister / Bürgermeisterin
  4. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Richtige Antwort

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erläuterung

In den Flächenländern heißt der Regierungschef verfassungsrechtlich „Ministerpräsident(in)“; er/sie wird vom Landtag gewählt und leitet die Landesregierung nach der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens. Dies entspricht Art. 28 Abs. 1 GG, der die republikanisch-parlamentarische Ordnung der Länder garantiert, ihnen aber terminologische Autonomie belässt; nur die Stadtstaaten verwenden andere Bezeichnungen (Berlin: Regierender Bürgermeister, Hamburg: Erster Bürgermeister, Bremen: Präsident des Senats). „Premierminister“ ist im deutschen Staatsrecht unüblich und „Bürgermeister“ bezeichnet kommunale Exekutivspitzen; „Erster Minister“ ist keine landesverfassungsrechtliche Amtsbezeichnung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.