417. Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Mainz
Erläuterung
Der Begriff „Landeshauptstadt“ bezeichnet den Sitz der verfassungsmäßigen Organe eines Landes – insbesondere Landtag und Landesregierung – und regelmäßig den administrativen Mittelpunkt. Im föderalen System des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 30 GG) regelt jedes Land seine innere Organisation einschließlich der Landeshauptstadt selbst; die Homogenitätsklausel des Art. 28 GG enthält hierzu keine Vorgaben zum Ort. Rheinland-Pfalz entstand 1946 in der französischen Besatzungszone; nach einer Übergangsphase mit Koblenz als Regierungssitz bestimmte der Landtag 1950 Mainz zur Landeshauptstadt, womit an die Rolle der Stadt als Sitz des Mainzer Erzbischofs und Kurfürsten sowie als Schauplatz früher demokratischer Bestrebungen (Mainzer Republik 1793) angeknüpft wurde. Einige Landesbehörden befinden sich weiterhin in Koblenz, was die historisch gewachsene Polyzentralität des Landes widerspiegelt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.