429. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Erster Minister / Erste Ministerin
  2. Premierminister / Premierministerin
  3. Bürgermeister / Bürgermeisterin
  4. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Richtige Antwort

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erläuterung

In den Flächenländern wie dem Freistaat Sachsen heißt der Regierungschef Ministerpräsident bzw. Ministerpräsidentin; die Verfassung des Freistaates Sachsen sieht die Wahl durch den Landtag vor und verleiht ihm die Richtlinienkompetenz. Der Ministerpräsident leitet die Staatsregierung, vertritt das Land im Bundesrat und führt in der Regel die Stimmabgabe der sächsischen Landesregierung; Bezeichnungen wie Premierminister oder Erster Minister sind im deutschen Verfassungsgebrauch unüblich, Bürgermeister ist eine kommunale Amtsbezeichnung. Die föderale Ordnung des Grundgesetzes (Art. 28, 51 GG) sichert die Eigenstaatlichkeit der Länder und ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.