135. Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Erläuterung
Nach Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet der Staat die Koalitionsfreiheit, also das Recht der Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, um Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern. Gewerkschaften handeln für Beschäftigte tarif- und sozialpolitisch und verwirklichen die Tarifautonomie, insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz; Arbeitgeberinteressen vertreten hingegen Arbeitgeberverbände. Historisch entwickelte sich dieses System der Sozialpartnerschaft aus den Konflikten des 19. Jahrhunderts, wurde in der Weimarer Republik rechtlich verankert und nach 1949 bewusst als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Zerschlagung freier Verbände geschützt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.