136. Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …

Antwortmöglichkeiten

  1. falscher Nebenkostenabrechnung.
  2. ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
  3. Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
  4. Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.

Richtige Antwort

ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.

Erläuterung

Zuständig bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist die Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht), geregelt im Arbeitsgerichtsgesetz; sie ist als eigenständige Fachgerichtsbarkeit in Art. 95 GG verfassungsrechtlich verankert und gewährleistet effektiven Rechtsschutz i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG. Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie Schadensersatz nach Verkehrsunfällen fallen hingegen in die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit (i.d.R. Amtsgericht/Landgericht) nach GVG/BGB. Im Kündigungsschutzrecht ist besonders die fristgebundene Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG; drei Wochen) bedeutsam. Historisch knüpft die heutige Arbeitsgerichtsbarkeit an Weimarer Vorläufer an; das BAG wurde 1954 gegründet und sitzt seit 1999 in Erfurt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.