230. Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
1. 5 Jahre.
Erläuterung
Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments beträgt nach Art. 14 Abs. 3 EUV fünf Jahre; die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt, wie im Direktwahlakt von 1976 (in der Fassung späterer Änderungen) vorgesehen. In Deutschland wird dies durch das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung umgesetzt; das BVerfG hat 2011 und 2014 die 5%- bzw. 3%-Sperrklauseln für Europawahlen wegen Verstoßes gegen die Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 GG i.V.m. Art. 23 GG) verworfen. Die ersten Direktwahlen fanden 1979 statt und stärken die demokratische Legitimation der Unionsrechtssetzung, die auch in Deutschland gilt. Der regelmäßige Fünfjahresrhythmus sichert Kontinuität und zugleich periodische Rechenschaft gegenüber den Unionsbürgerinnen und -bürgern.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.