231. Was bedeutet der Begriff „europäische Integration“?

Antwortmöglichkeiten

  1. Damit sind amerikanische Einwanderer in Europa gemeint.
  2. Der Begriff meint den Einwanderungsstopp nach Europa.
  3. Damit sind europäische Auswanderer in den USA gemeint.
  4. Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.

Richtige Antwort

Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.

Erläuterung

Mit europäischer Integration ist der schrittweise, rechtsverbindliche Zusammenschluss europäischer Staaten zu einer supranationalen Ordnung gemeint, der über klassische zwischenstaatliche Kooperation hinausgeht. Er vollzieht sich völkerrechtlich über die Verträge von Paris (1951), Rom (1957), Maastricht (1992) und Lissabon (2009) und folgt den Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiarität und des Vorrangs des Unionsrechts. Art. 23 GG (Europaklausel) eröffnet Deutschlands Mitwirkung, während das Bundesverfassungsgericht durch Solange‑, Maastricht‑, Lissabon‑ und Identitätsrechtsprechung die verfassungsrechtliche Identität (Art. 79 Abs. 3 GG) wahrt. Ziele sind die Sicherung von Frieden und Freiheit sowie der Binnenmarkt mit den vier Grundfreiheiten und einem gemeinsamen Grundrechtsschutz.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.