243. Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
  2. Sie müssen die Demonstration anmelden.
  3. Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
  4. Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.

Richtige Antwort

Sie müssen die Demonstration anmelden.

Erläuterung

Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) gewährleistet öffentliche Demonstrationen, sofern sie friedlich und ohne Waffen verlaufen; Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen jedoch einem einfachen Gesetzesvorbehalt. Nach den Versammlungsgesetzen der Länder (früher § 14 VersG) besteht eine Anmeldepflicht – keine Erlaubnispflicht – in der Regel 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe, damit die Behörden Gefahren abwehren und den Ablauf koordinieren können. Eingriffe wie Auflagen oder Verbote sind nur ausnahmsweise und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zulässig; prägend ist der Brokdorf-Beschluss des BVerfG (1985). Die Regelung ist eine Reaktion auf die Missbräuche des autoritären und nationalsozialistischen Staates und stärkt eine lebendige, pluralistische Öffentlichkeit.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.