244. Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in Deutschland ein Studium zu beginnen?

Antwortmöglichkeiten

  1. das Abitur
  2. ein Diplom
  3. die Prokura
  4. eine Gesellenprüfung

Richtige Antwort

das Abitur

Erläuterung

Der reguläre Zugang zur Universität setzt die Allgemeine Hochschulreife („Abitur“) voraus; die Ausgestaltung liegt aufgrund der Kulturhoheit der Länder (Art. 30, 70 GG; Schulaufsicht Art. 7 GG) in den Landes‑Schul- und Hochschulgesetzen, koordiniert durch die KMK. Neben dem Abitur existieren Sonderwege (fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife sowie Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach KMK‑Beschlüssen und Landesrecht), doch gilt das Abitur als Regelfall. Die Numerus‑clausus‑Rechtsprechung des BVerfG (u. a. 1972, 2017) verlangt chancengerechte, gesetzlich geregelte Zulassungsverfahren in kapazitätsbegrenzten Fächern auf Grundlage von Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG. „Diplom“ wird erst nach Studienabschluss verliehen, „Prokura“ ist eine handelsrechtliche Vollmacht (§§ 48 ff. HGB), und die Gesellenprüfung gehört zur Berufsbildung (BBiG/HwO), nicht zum Hochschulzugang.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.