300. Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen in die Bundesrepublik Deutschland?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Italien
Erläuterung
Die ersten Gastarbeiter kamen aufgrund des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens vom 20. Dezember 1955 aus Italien; es diente der Deckung des Arbeitskräftebedarfs im Zuge des Wirtschaftswunders. Die rechtliche Einbettung erfolgte zunächst über verwaltungsrechtliche Praxis und bilaterale Vereinbarungen, später über das Ausländergesetz von 1965; ein Rotationsprinzip sollte dauerhafte Niederlassung verhindern. Verfassungsrechtlich gewannen jedoch Grundrechte, insbesondere Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie), für Aufenthaltsverlängerungen und Familiennachzug an Gewicht. Der Anwerbestopp von 1973 markierte eine Zäsur und leitete den Übergang zu Integrations- und Gleichbehandlungsdebatten ein.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.