310. Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Die Länder besitzen kein Außenministerium; auswärtige Angelegenheiten sind gemäß Art. 32 Abs. 1 GG Sache des Bundes und fallen zudem nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG in dessen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Baden‑Württemberg verfügt daher über Ressorts wie Finanzen, Inneres und Justiz, teilweise auch über Europa- oder Bundesangelegenheiten, jedoch über keinen Außenminister im völkerrechtlichen Sinn. Art. 32 Abs. 3 GG gestattet den Ländern zwar völkerrechtliche Verträge in eigenen Materien mit Zustimmung der Bundesregierung, doch daraus folgt kein Bedarf an einem eigenständigen Außenressort. Diese Kompetenzordnung knüpft an die seit Kaiserreich und Weimarer Reichsverfassung bestehende Zentralisierung der Außenpolitik an und sichert Deutschlands einheitliche Völkerrechtssubjektivität und Außenvertretung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.