309. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden-Württemberg?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erläuterung
In den deutschen Ländern heißt der Regierungschef verfassungsrechtlich Ministerpräsident/Ministerpräsidentin; in Baden‑Württemberg wird er/sie vom Landtag gewählt und leitet die Landesregierung (Staatsministerium). Art. 28 GG verpflichtet die Länder zu einer republikanischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Parlamentsordnung, woraus die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Landtag und die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten folgen. Der Ministerpräsident vertritt das Land im Bundesrat und weist die Stimmen des Landes; Bezeichnungen wie „Premierminister“ oder „Erster Minister“ sind in Deutschland nicht amtlich, und „Bürgermeister“ gehört zur kommunalen Ebene.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.