360. Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Erläuterung
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Landesregierung; seine Mitglieder heißen traditionell Senatorinnen und Senatoren und leiten Fachbehörden (z. B. Justiz, Finanzen, Inneres). Eine/n Senator/in für Außenbeziehungen gibt es nicht, weil Außenpolitik nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt und die Pflege der auswärtigen Beziehungen gemäß Art. 32 GG grundsätzlich Bundesaufgabe ist. Die Länder dürfen nur in Angelegenheiten ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz und mit Zustimmung der Bundesregierung völkerrechtliche Verträge schließen (Art. 32 Abs. 3 GG). Europa- und Internationale Angelegenheiten werden in Hamburg administrativ bei der Senatskanzlei gebündelt, nicht als eigenständiges Ressort geführt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.