359. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
  2. Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
  3. Regierender Senator / Regierende Senatorin
  4. Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin

Richtige Antwort

Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin

Erläuterung

In der Freien und Hansestadt Hamburg heißt der Regierungschef verfassungsrechtlich „Erster Bürgermeister“; seit der Reform von 1997 wird er von der Bürgerschaft gewählt und führt den Vorsitz im Senat. Funktional entspricht das Amt dem eines Ministerpräsidenten eines Flächenlandes: Es leitet die Landesregierung (den Senat) und vertritt das Land. Die anderen Bezeichnungen gehören zu anderen Ebenen oder Ländern: Berlin hat den Regierenden Bürgermeister, Bremen den Präsidenten des Senats; der Oberbürgermeister ist eine kommunale Amtsbezeichnung. Diese terminologische Vielfalt ist mit Art. 28 Abs. 1 GG vereinbar, der den Ländern institutionelle Gestaltungsfreiheit innerhalb der republikanisch-demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätze lässt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.