359. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Erläuterung
In der Freien und Hansestadt Hamburg heißt der Regierungschef verfassungsrechtlich „Erster Bürgermeister“; seit der Reform von 1997 wird er von der Bürgerschaft gewählt und führt den Vorsitz im Senat. Funktional entspricht das Amt dem eines Ministerpräsidenten eines Flächenlandes: Es leitet die Landesregierung (den Senat) und vertritt das Land. Die anderen Bezeichnungen gehören zu anderen Ebenen oder Ländern: Berlin hat den Regierenden Bürgermeister, Bremen den Präsidenten des Senats; der Oberbürgermeister ist eine kommunale Amtsbezeichnung. Diese terminologische Vielfalt ist mit Art. 28 Abs. 1 GG vereinbar, der den Ländern institutionelle Gestaltungsfreiheit innerhalb der republikanisch-demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätze lässt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.