389. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erläuterung
Das Grundgesetz verankert den Bundesstaat und die Eigenstaatlichkeit der Länder (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG); die Landesverfassungen bestimmen den Regierungschef als „Ministerpräsident(in)“. In Mecklenburg‑Vorpommern wird der/die Ministerpräsident(in) vom Landtag gewählt und leitet die Landesregierung. Bezeichnungen wie „Premierminister“ sind im deutschen Verfassungsgebrauch unüblich; „Bürgermeister“ ist dagegen die Amtsbezeichnung in den Stadtstaaten (z. B. Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats und Bürgermeister in Bremen). Damit ist „Ministerpräsident / Ministerpräsidentin“ die verfassungsrechtlich korrekte Amtsbezeichnung eines Flächenlandes.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.