4. Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

Antwortmöglichkeiten

  1. Waffenbesitz
  2. Faustrecht
  3. Meinungsfreiheit
  4. Selbstjustiz

Richtige Antwort

Meinungsfreiheit

Erläuterung

Zu den Grundrechten des Grundgesetzes (Art. 1–19 GG) gehört die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) als konstituierendes Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie ist nicht schrankenlos, sondern unterliegt den Grenzen der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG). Waffenbesitz ist kein Grundrecht, sondern einfachgesetzlich geregelt (insbesondere durch das Waffengesetz) im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols. Faustrecht und Selbstjustiz widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip und der Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG); die Rechtsdurchsetzung ist den Gerichten vorbehalten.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.