439. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen-Anhalt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erläuterung
In den Ländern der Bundesrepublik heißt der Regierungschef verfassungs- und staatspraxisgemäß Ministerpräsident bzw. Ministerpräsidentin; er/sie wird vom Landtag gewählt, leitet die Landesregierung und vertritt das Land nach außen (vgl. Art. 28 Abs. 1 GG und die Landesverfassung Sachsen-Anhalt). Bezeichnungen wie „Premierminister“ oder „Erster Minister“ sind im deutschen Verfassungsgebrauch unüblich, „Bürgermeister“ ist eine kommunale Amtsbezeichnung. Abweichungen in der Titulatur bestehen nur in den Stadtstaaten (Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats/Bürgermeister in Bremen).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.