459. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Thüringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Erster Minister / Erste Ministerin
  2. Premierminister / Premierministerin
  3. Bürgermeister / Bürgermeisterin
  4. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Richtige Antwort

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erläuterung

In den deutschen Ländern heißt der Regierungschef verfassungsrechtlich Ministerpräsident bzw. Ministerpräsidentin; so auch im Freistaat Thüringen (Verfassung des Freistaats Thüringen). Er oder sie wird vom Landtag gewählt, leitet die Landesregierung, bestimmt die Richtlinien der Politik und ernennt die Minister – im Rahmen der föderalen Eigenstaatlichkeit, die das Grundgesetz (Art. 20, 28) garantiert. Bezeichnungen wie „Premierminister“ oder „Erster Minister“ sind im deutschen Staatsrecht unüblich, „Bürgermeister“ bezeichnet hingegen kommunale Organe. Die Amtsbezeichnung knüpft an die Tradition der deutschen Länder seit dem 19. Jahrhundert an und unterstreicht die verfassungsrechtliche Stellung des Landes als Gliedstaat.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.