52. Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Volke aus.
Erläuterung
Nach Art. 20 Abs. 2 GG bedeutet Volkssouveränität, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen, Abstimmungen und die verfassungsmäßigen Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird. Sie grenzt sich sowohl von der Parlamentssouveränität als auch vom monarchischen Souveränitätsprinzip des alten Preußen ab und knüpft an die Tradition von 1848/49 und der Weimarer Reichsverfassung an. Das Bundesverfassungsgericht ist zwar Hüter der Verfassung, aber keine souveräne Quelle der Staatsgewalt; seine Legitimation ist abgeleitet. Die Volkssouveränität ist zudem durch die Menschenwürde (Art. 1 GG) und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG rechtlich begrenzt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.