51. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
Erläuterung
Der „demokratische Rechtsstaat“ des Grundgesetzes verbindet demokratische Legitimation mit der Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) sind konstituierende Elemente und schützen Kritik an der Regierung sowie friedliche Demonstrationen. Freiheitsentziehungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und richterlicher Kontrolle (Art. 104 GG); das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht bei privaten Polizeien. Willkürliche Festnahmen durch „Privatpolizei“ widersprechen daher dem Rechtsstaatsprinzip, während eine Festnahme nach begangener Straftat im Rahmen der StPO zulässig ist (§ 127 StPO).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.