51. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …

Antwortmöglichkeiten

  1. Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
  2. Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
  3. Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
  4. jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.

Richtige Antwort

Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.

Erläuterung

Der „demokratische Rechtsstaat“ des Grundgesetzes verbindet demokratische Legitimation mit der Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) sind konstituierende Elemente und schützen Kritik an der Regierung sowie friedliche Demonstrationen. Freiheitsentziehungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und richterlicher Kontrolle (Art. 104 GG); das Gewaltmonopol liegt beim Staat, nicht bei privaten Polizeien. Willkürliche Festnahmen durch „Privatpolizei“ widersprechen daher dem Rechtsstaatsprinzip, während eine Festnahme nach begangener Straftat im Rahmen der StPO zulässig ist (§ 127 StPO).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.