63. Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?

Antwortmöglichkeiten

  1. die Polizei
  2. die Gerichte
  3. das Finanzamt
  4. die Ministerien

Richtige Antwort

die Gerichte

Erläuterung

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung des Art. 20 Abs. 2 GG wird die vollziehende Gewalt von Regierung und Verwaltung wahrgenommen; dazu zählen Ministerien, nachgeordnete Behörden wie die Finanzämter und die Polizei. Die Gerichte gehören hingegen gemäß Art. 92 GG der rechtsprechenden Gewalt an; sie sind nach Art. 97 GG unabhängig. Auch wenn die Exekutive im Rahmen gesetzlicher Ermächtigungen Rechtsverordnungen erlässt (Art. 80 GG) und Widerspruchsverfahren durchführt, bleibt sie funktional Exekutive und nicht Judikative. Die klare Trennung der Gewalten ist eine Lehre aus der Weimarer Krisenzeit und dem Machtmissbrauch in der NS-Diktatur.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.