89. Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

Antwortmöglichkeiten

  1. Verband
  2. Ältestenrat
  3. Fraktion
  4. Opposition

Richtige Antwort

Fraktion

Erläuterung

Die „Fraktion“ ist die rechtlich anerkannte, arbeitsfähige Organisation der Abgeordneten gleicher oder gleichgerichteter politischer Zugehörigkeit; sie ist nicht im Grundgesetz, sondern in der Geschäftsordnung des Bundestages (§ 10 GO-BT) geregelt. Eine Fraktion erfordert mindestens 5 % der Mitglieder, andernfalls handelt es sich nur um eine „Gruppe“ mit eingeschränkten Rechten. Fraktionen strukturieren die parlamentarische Willensbildung (Rederechte, Initiativ- und Antragsrechte, Ausschussbesetzung, staatliche Mittel) und sind zentral für die Regierungskontrolle; zugleich wahrt Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG das freie Mandat, weshalb ein rechtlicher „Fraktionszwang“ unzulässig ist. Historisch knüpft die Institution an den Reichstag an, wurde nach 1949 aber bewusst formalisiert, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gegenüber der Weimarer Zersplitterung zu sichern.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.