90. Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
den Bundesrat.
Erläuterung
Nach Art. 50 GG wirken die Länder durch den Bundesrat an der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Der Bundesrat ist gemäß Art. 76–78 GG am Gesetzgebungsverfahren beteiligt; bei Zustimmungsgesetzen ist seine Zustimmung konstitutiv, bei Einspruchsgesetzen kann er Einspruch einlegen (Art. 77 Abs. 3–4). Die Bundesversammlung wählt hingegen nur den Bundespräsidenten (Art. 54 GG); der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament, die Bundesregierung die Exekutive. Historisch steht der Bundesrat in der Tradition des Bundesrats des Kaiserreichs und – mit modifizierten Kompetenzen – des Weimarer Reichsrats.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.