97. Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Sozialversicherung
Erläuterung
Bei einer festen Beschäftigung werden Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) automatisch über die Lohnabrechnung abgeführt; rechtlich erfolgt die Einziehung durch die Krankenkasse als Einzugsstelle (§§ 28a ff. SGB IV) nach dem Prinzip der paritätischen Finanzierung. Dieses Bismarcksche Versicherungsmodell (Gesetze von 1883–1889) ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 GG verankert und beruht auf Solidarität und Äquivalenz. Die gesetzliche Unfallversicherung wird überwiegend allein vom Arbeitgeber finanziert; Sozialhilfe (SGB XII) und Wohngeld (WoGG) sind steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Leistungen, Kindergeld (EStG/BKGG) ist eine Familienleistung – sie werden nicht „automatisch bezahlt“ vom Arbeitnehmer.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.