98. Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

Antwortmöglichkeiten

  1. 1. kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
  2. 2. dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
  3. 3. muss der Bundespräsident / die Bundespräsidentin zuvor sein / ihr Einverständnis geben.
  4. 4. dürfen die Wähler / Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.

Richtige Antwort

1. kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.

Erläuterung

Nach Art. 38 Abs. 1 GG üben Bundestagsabgeordnete ihr Mandat als freie, an Aufträge und Weisungen nicht gebundene Vertreter des ganzen Volkes aus; das Mandat gehört der Person, nicht der Partei. Ein Fraktionswechsel (oder Austritt) ist daher verfassungsrechtlich zulässig und führt weder zum Verlust des Mandats noch zu einer Nachwahl; der Bundespräsident hat damit nichts zu tun. Politisch kann ein Wechsel jedoch die Koalitionsarithmetik verändern, sodass die Bundesregierung ihre Mehrheit verlieren kann; Regierungsbildung und -abwahl sind durch Art. 63 und 67 GG (konstruktives Misstrauensvotum) gerahmt. Die Teilnahme an Plenarsitzungen bleibt gewährleistet, ggf. als fraktionsloses Mitglied mit eingeschränkten Geschäftsordnungsrechten.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.