101. Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Erläuterung
Gewerkschaften vertreten als freiwillige Interessenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere durch Tarifverhandlungen nach dem Tarifvertragsgesetz. Ihre Betätigungsfreiheit ist als Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützt und umfasst das Recht auf Arbeitskampf (Streik); spiegelbildlich sind auch Arbeitgeberverbände geschützt. Historisch wurden die freien Gewerkschaften 1933 zerschlagen und durch die Deutsche Arbeitsfront ersetzt; nach 1945 erfolgte die Wiederbegründung (u. a. im DGB), und das BVerfG hat die Tarifautonomie als Kernbestandteil der sozialen Marktwirtschaft anerkannt. Von Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind Gewerkschaften zu unterscheiden, auch wenn beide zusammenwirken.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.