100. Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
die Lebensversicherung
Erläuterung
Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen nach dem Sozialgesetzbuch die Kranken- (SGB V), Renten- (SGB VI), Arbeitslosen- (SGB III), Unfall- (SGB VII) und Pflegeversicherung (SGB XI); sie beruhen auf Solidarprinzip, paritätischer Finanzierung und öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung. Die Lebensversicherung ist demgegenüber ein privatrechtlicher Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), beaufsichtigt durch die BaFin, und gehört nicht zum SGB-geregelten Umlagesystem. Verfassungsrechtlich tragen Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) die Ordnung der Sozialversicherung. Historisch reicht sie auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883/84/89) zurück; die Arbeitslosenversicherung kam 1927 hinzu, die Pflegeversicherung als jüngste Säule 1994.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.