100. Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

Antwortmöglichkeiten

  1. die gesetzliche Rentenversicherung
  2. die Lebensversicherung
  3. die Arbeitslosenversicherung
  4. die Pflegeversicherung

Richtige Antwort

die Lebensversicherung

Erläuterung

Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen nach dem Sozialgesetzbuch die Kranken- (SGB V), Renten- (SGB VI), Arbeitslosen- (SGB III), Unfall- (SGB VII) und Pflegeversicherung (SGB XI); sie beruhen auf Solidarprinzip, paritätischer Finanzierung und öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltung. Die Lebensversicherung ist demgegenüber ein privatrechtlicher Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), beaufsichtigt durch die BaFin, und gehört nicht zum SGB-geregelten Umlagesystem. Verfassungsrechtlich tragen Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) die Ordnung der Sozialversicherung. Historisch reicht sie auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883/84/89) zurück; die Arbeitslosenversicherung kam 1927 hinzu, die Pflegeversicherung als jüngste Säule 1994.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.