108. Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …

Antwortmöglichkeiten

  1. in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
  2. Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
  4. Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.

Richtige Antwort

Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

Erläuterung

Rechtsgrundlage sind Art. 38 Abs. 1 und 2 GG sowie § 12 BWahlG: Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein allgemeines Wohnsitzerfordernis besteht nicht; Auslandsdeutsche können nach § 12 Abs. 2 BWahlG unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Die Bundestagswahl muss allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG); Unionsbürger haben kein Bundestagswahlrecht, sondern nur Kommunal- und Europawahlrecht. Das Wahlalter wurde 1970 durch Grundgesetzänderung von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.