114. An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
ein Recht.
Erläuterung
In Deutschland ist die Wahlteilnahme keine Rechtspflicht und schon gar kein Zwang, sondern ein subjektives, grundrechtsgleiches öffentliches Recht der Wahlberechtigten (Art. 38 Abs. 1 GG; für Länder/Kommunen Art. 28 Abs. 1 GG), getragen vom Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG. Die Freiheit der Wahl umfasst nach ständiger verfassungsrechtlicher Auffassung auch die Freiheit, nicht zu wählen; eine Wahlpflicht würde das Merkmal der freien Wahl verletzen und wird daher nicht praktiziert. Die Stimmabgabe ist Ausdruck politischer Teilhabe (status activus), keine „Last“, auch wenn gesellschaftliche Erwartungen eine Teilnahme nahelegen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.