117. Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. 3 %
  2. 4 %
  3. 5 %
  4. 6 %

Richtige Antwort

5 %

Erläuterung

Die richtige Antwort ist 5 %. Die sogenannte Fünf-Prozent-Sperrklausel ist in § 6 Bundeswahlgesetz verankert; sie dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments und wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungsgemäß bestätigt (anders allerdings für die Europawahl). Historisch bestand daneben die Grundmandatsklausel, nach der drei Direktmandate die Sperrklausel überwinden konnten; über ihre zukünftige Ausgestaltung wird seit der Wahlrechtsreform 2023/24 politisch und verfassungsrechtlich gestritten. Die Sperrklausel ist Ausdruck des wehrhaften, aber pluralistischen Parlamentarismus des Grundgesetzes, der Zersplitterung vermeiden und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten will.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.