128. Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

Antwortmöglichkeiten

  1. Abgeordnete.
  2. Kanzler / Kanzlerinnen.
  3. Botschafter / Botschafterinnen.
  4. Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.

Richtige Antwort

Abgeordnete.

Erläuterung

In der Terminologie des Grundgesetzes heißen die gewählten Mitglieder des Bundestages „Abgeordnete“ (Art. 38 Abs. 1 GG). Sie besitzen das freie Mandat, sind also Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen; daneben genießen sie Indemnität und Immunität (Art. 46 GG) zum Schutz der parlamentarischen Arbeit. Das entspricht dem Modell der repräsentativen Demokratie, in der die Staatsgewalt durch Wahlen ausgeübt wird. Kanzler(innen) leiten hingegen die Bundesregierung, Botschafter(innen) sind diplomatische Vertreter, und Ministerpräsident(inn)en führen die Regierungen der Länder und werden von den jeweiligen Landtagen gewählt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.