131. In Deutschland ist ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
das Oberhaupt einer Gemeinde.
Erläuterung
Der Bürgermeister ist kraft der Kommunalverfassungen der Länder Organ der Gemeinde und Leiter der Verwaltung; er vertritt die Gemeinde gerichtlich und außergerichtlich. Art. 28 Abs. 2 GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung; innerhalb dieses Rahmens setzt der Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderats um und führt die laufenden Geschäfte. Je nach Landesrecht wird er unmittelbar vom Volk oder vom Rat gewählt; in größeren Städten lautet die Amtsbezeichnung häufig Oberbürgermeister. Der Bürgermeister unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes, nicht aber parteipolitischer Weisungsbindung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.