16. Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

Antwortmöglichkeiten

  1. bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
  2. bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
  3. bei Diskussionen über Religionen
  4. bei Kritik am Staat

Richtige Antwort

bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen

Erläuterung

Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit, doch nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt sie den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Recht der persönlichen Ehre. Unwahre Tatsachenbehauptungen über einzelne Personen fallen regelmäßig nicht unter den Schutz bzw. können durch Ehrschutz- und Deliktsnormen (§§ 185–187 StGB; daneben § 130 StGB) untersagt werden. Nach der Lüth-Entscheidung (BVerfGE 7, 198) sind diese Schranken im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen (Wechselwirkungslehre) und unterliegen den Schranken-Schranken, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und der Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG). Demgegenüber sind Kritik an Staat und Bundesregierung sowie Diskussionen über Religionen als Werturteile grundsätzlich geschützt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.