16. Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
Erläuterung
Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit, doch nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt sie den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz und dem Recht der persönlichen Ehre. Unwahre Tatsachenbehauptungen über einzelne Personen fallen regelmäßig nicht unter den Schutz bzw. können durch Ehrschutz- und Deliktsnormen (§§ 185–187 StGB; daneben § 130 StGB) untersagt werden. Nach der Lüth-Entscheidung (BVerfGE 7, 198) sind diese Schranken im Lichte der Meinungsfreiheit auszulegen (Wechselwirkungslehre) und unterliegen den Schranken-Schranken, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und der Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG). Demgegenüber sind Kritik an Staat und Bundesregierung sowie Diskussionen über Religionen als Werturteile grundsätzlich geschützt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.